Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Inhaber des Var Al Global Strat. Inh. Genussscheines zu 50,00 % je Genussschein, Mindestmenge nominal 5.000,00 €

Valora Effekten Handel AG

ISIN
XS0362448101
Angebot endet

Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG (Wertpapierhandelshaus), Ettlingen, bietet den Inhabern des Var Al Global Strat. Inh. Genussscheines an, deren Genussscheine (WKN: A0QZRK, ISIN: XS0362448101) zu einem Preis von 50,00 % je Genussschein für bis zu insgesamt nominal 300.000,00 € Genussscheine zu erwerben. Sollten mehr Genussscheine zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Verkaufsaufträge. Die Mindestmenge beträgt nominal 5.000,00 €. Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG behält sich vor, Annahmeerklärungen auch dann anzunehmen, wenn diese nominal insgesamt 300.000,00 € überschreiten. Das Angebot endet am 20. August 2019, 15:00 Uhr. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.

Genussscheininhaber, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 20. August 2019, 15:00 Uhr gegenüber der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Am Hardtwald 7, 76275 Ettlingen, Telefon: (07243) 90002, Telefax: (07243) 90004, eMail: handel@valora.de, schriftlich zu erklären und die kostenlosen Registrierungs-/Verkaufsunterlagen mit Bekanntgabe Ihrer Postanschrift anzufordern und diese bis spätestens 27. August 2019 (Datum des Poststempels) an die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG zurückzusenden. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach erfolgter Registrierung des Verkäufers (Rücksendung des Kundenleitfaden mit Verkaufsauftrag im PostIdentverfahren), Erstellung der Wertpapierabrechnung und Eingang der Genussscheine auf unserem Bankdepot auf ein vom Verkäufer zu benennendes Bankkonto überwiesen. Mit Banken und institutionellen Parteien ist auch eine Abwicklung ohne Kundenregistrierung möglich. Die Abrechnung erfolgt von unserer Seite kosten- und spesenfrei.

Sollte zwischen dem Beginn der Angebotsfrist und dem Eingang der Genussscheine im Depot der Bieterin eine Ausschüttung an den bisherigen Anteilsinhaber erfolgt sein, so ermäßigt sich der Kaufpreis von 50,00 % je Genussschein um die Höhe der Ausschüttung. Sollte der Kaufpreis schon seitens der VEH AG bezahlt worden sein und die Ausschüttung im Nachgang noch auf das Konto des Verkäufers eingehen, ist die komplette Bruttoausschüttung umgehend an den Käufer VEH AG zu überweisen.

Ettlingen, 12. Juli 2019
Der Vorstand