Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG (Wertpapierhandelshaus), Ettlingen, bietet den Inhabern des NV Strategie Quattro Fonds an, deren Fondsanteile (WKN: A0HGZZ, ISIN: DE000A0HGZZ4) zu einem Preis von 8,00 € je Fonds für bis zu insgesamt 15.000 Fondsanteile zu erwerben. Sollten mehr Fondsanteile zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Verkaufsaufträge. Die Mindestmenge beträgt 100 Fondsanteile, es können immer nur ganze Stückzahlen angekauft werden, keine Nachkommastellen. Das Angebot endet am 18. März 2019, 15:00 Uhr. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.
Fondsinhaber, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 18. März 2019, 15:00 Uhr gegenüber der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Am Hardtwald 7, 76275 Ettlingen, Telefon: (07243) 90002, Telefax: (07243) 90004, eMail: handel@valora.de, schriftlich zu erklären und die kostenlosen Registrierungs-/Verkaufsunterlagen mit Bekanntgabe Ihrer Postanschrift anzufordern und diese bis spätestens 25. März 2019 (Datum des Poststempels) an die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG zurückzusenden. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach erfolgter Registrierung des Verkäufers (Rücksendung des Kundenleitfaden mit Verkaufsauftrag im PostIdentverfahren), Erstellung der Wertpapierabrechnung und Eingang der Zertifikate auf unserem Bankdepot auf ein vom Verkäufer zu benennendes Bankkonto überwiesen. Mit Banken und institutionellen Parteien ist auch eine Abwicklung ohne Kundenregistrierung möglich. Die Abrechnung erfolgt von unserer Seite kosten- und spesenfrei.
Sollte zwischen dem Beginn der Angebotsfrist und dem Eingang der Fondsanteile im Depot der Bieterin eine Ausschüttung an den bisherigen Anteilsinhaber erfolgt sein, so ermäßigt sich der Kaufpreis von 8,00 € je Fondsanteil um die Höhe der Ausschüttung. Sollte der Kaufpreis schon seitens der VEH AG bezahlt worden sein und die Ausschüttung im Nachgang noch auf das Konto des Verkäufers eingehen, ist die komplette Bruttoausschüttung umgehend an den Käufer VEH AG zu überweisen.
Ettlingen, 14. Februar 2019