Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG (Wertpapierhandelshaus), Ettlingen, bietet den Inhabern des Al Global Opportunities S.A. Genussscheines an, deren Genussscheine (WKN: A0NBNR, ISIN: XS0342664413) zu einem Preis von 48,00 % je Genussschein für bis zu insgesamt nominal 200.000,00 € Genussscheine zu erwerben. Sollten mehr Genussscheine zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Verkaufsaufträge. Die Mindestmenge beträgt nominal 10.000,00 €.
Das Angebot endet am 2. August 2018, 15:00 Uhr. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.
Genussscheininhaber, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 2. August 2018, 15:00 Uhr gegenüber der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Am Hardtwald 7, 76275 Ettlingen, Telefon: (07243) 90002, Telefax: (07243) 90004, eMail: handel@valora.de, schriftlich zu erklären und die kostenlosen Registrierungs-/Verkaufsunterlagen mit Bekanntgabe Ihrer Postanschrift anzufordern und diese bis spätestens 9. August 2018 (Datum des Poststempels) an die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG zurückzusenden. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach erfolgter Registrierung des Verkäufers (Rücksendung des Kundenleitfaden mit Verkaufsauftrag im PostIdentverfahren), Erstellung der Wertpapierabrechnung und Eingang der Genussscheine auf unserem Bankdepot auf ein vom Verkäufer zu benennendes Bankkonto überwiesen. Mit Banken und institutionellen Parteien ist auch eine Abwicklung ohne Kundenregistrierung möglich. Die Abrechnung erfolgt von unserer Seite kosten- und spesenfrei.
Sollte zwischen dem Beginn der Angebotsfrist und dem Eingang der Genussscheine im Depot der Bieterin eine Ausschüttung an den bisherigen Anteilsinhaber erfolgt sein, so ermäßigt sich der Kaufpreis von 48,00 % je Genussschein um die Höhe der Ausschüttung. Sollte der Kaufpreis schon seitens der VEH AG bezahlt worden sein und die Ausschüttung im Nachgang noch auf das Konto des Verkäufers eingehen, ist die komplette Bruttoausschüttung umgehend an den Käufer VEH AG zu überweisen.
Ettlingen, 26. Juni 2018
Der Vorstand