Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Inhaber der Buwog AG Nachbesserungsrechte zu 1,10 € je Nachbesserungsrecht, Mindestmenge 500 Nachbesserungsrechte

Valora Effekten Handel AG

ISIN
AT0000A23KB4
Angebot endet

Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG (Wertpapierhandelshaus), Ettlingen, bietet den Inhabern der Buwog AG Nachbesserungsrechte an, deren nicht börsennotierten Nachbesserungsrechte (ISIN: AT0000A23KB4) zu einem Preis von 1,10 € je Nachbesserungsrecht zu erwerben. Das Angebot ist auf 250.000 Nachbesserungsrechte begrenzt. Sollten mehr Nachbesserungsrechte zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Die Mindestmenge beträgt 500 Nachbesserungsrechte. Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG behält sich vor, Annahmeerklärungen auch dann anzunehmen, wenn diese der Stückzahl nach insgesamt 250.000 Nachbesserungsrechte überschreiten. Das Angebot endet am 15. April 2020, 15:00 Uhr. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.

Hinweis an die Depotbanken: Bitte nur die Inhaber von mindestens 500 Nachbesserungsrechten über dieses Kaufangebot informieren, besten Dank.

Nachbesserungsrechteinhaber, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 15. April 2020, 15:00 Uhr gegenüber der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Am Hardtwald 7, 76275 Ettlingen, Telefon: (07243) 90002, Telefax: (07243) 90004, eMail: handel@valora.de, schriftlich zu erklären und die kostenlosen Registrierungs-/Verkaufsunterlagen mit Bekanntgabe Ihrer Postanschrift anzufordern und diese dann bis spätestens 22. April 2020 (Datum des Poststempels) an die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG zurückzusenden. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach erfolgter Registrierung des Verkäufers (Rücksendung des Kundenleitfaden mit Verkaufsauftrag im PostIdentverfahren), Erstellung der Wertpapierabrechnung und Eingang der Nachbesserungsrechte auf unserem Bankdepot auf ein vom Verkäufer zu benennendes Bankkonto überwiesen. Mit Banken und institutionellen Parteien ist auch eine Abwicklung ohne Kundenregistrierung möglich. Die Abrechnung erfolgt von unserer Seite kosten- und spesenfrei.

Ettlingen, 23. März 2020

Der Vorstand