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Valora Effekten Handel AG
VEH AG - ISIN DE0007600108: Ergänzungsanträge zur Hauptversammlung
Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 20. Mai 2021
Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Donnerstag, den 20. Mai 2021 um 11.00 Uhr als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Ettlingen (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 27.04.2021) hat die Beteiligungen im Baltikum AG, Rostock, gem. § 122 Abs. 2 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um weitere Gegenstände und die Bekanntmachung dieser Ergänzung unter Angabe der in der entsprechenden Veröffentlichung ( siehe Anhang sowie auch https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung ) wiedergegebenen Begründung verlangt.
Beschlussvorschlag der Verwaltung zu dem Ergänzungsverlangen der Beteiligungen im Baltikum AG:
Vorstand und Aufsichtsrat haben das Tagesordnungsergänzungsverlangen der Aktionärin Beteiligungen im Baltikum AG eingehend geprüft und halten die von ihr zur Begründung des Verlangens vorgetragenen Einschätzungen für falsch:
Dieses Tagesordnungsergänzungsverlangen ist ein weiterer Baustein in der Kampagne zur Schädigung der Valora Effekten Handel AG durch die sog. Reich-Gruppe, der die Beteiligungen im Baltikum AG zuzurechnen ist. Die Reich-Gruppe überzieht die Gesellschaft seit 2017 mit einer Vielzahl von Rechtsbehelfen, von denen keiner erfolgreich war. Die Valora Effekten Handel AG hat u.a. in sechs von der Reich-Gruppe initiierten Verfahren vor dem LG Mannheim obsiegt. Das LG Mannheim stellte dabei in den Verfahren 24 O 36/19 (Nichtigkeitsklage bzgl. Hauptversammlungsbeschlüsse 2018), 24 O 92/19 (Nichtigkeitsklage bzgl. Hauptversammlungsbeschlüsse 2019), 23 O 39/18 (Auskunftserzwingungsverfahren zu Hauptversammlung 2018) und 24 O 95/19 (Auskunftserzwingungsverfahren zu Hauptversammlung 2019) fest, dass die Reich-Gruppe aufgrund von Verstößen gegen Meldepflichten nach dem WpHG einem Rechtsverlust unterliegt und darüber hinaus jeweils rechtsmissbräuchlich ihre Aktionärsrechte ausgeübt hat.
Die fortgesetzte Schädigungsabsicht der Reich-Gruppe wird schon dadurch belegt, dass die den Tagesordnungspunkten 8-12 zugrunde liegenden Ergänzungsverlangen mit nahezu identischem Wortlaut und Begründung schon mehrfach gestellt und 2019 von der überwältigenden Mehrheit des Aktionariats abgelehnt wurden. Zu fast allen Sachverhalten, die Gegenstand der ergänzten Sonderprüfungsanträge sind, wurden dem Aktionariat bereits auf den Hauptversammlungen der letzten Jahre wiederholt ausführliche Auskünfte erteilt, so dass die Sachverhalte bekannt und nicht aufzuklären sind. Hinsichtlich des korrigierten Unterschriftendatums beim Geschäftsbericht 2018 (TOP 13) hat das OLG Karlsruhe bereits in einem von der Reich-Gruppe betriebenen Zwangsgeldverfahren festgestellt, dass entgegen den unter TOP 13 wiederholten Behauptungen die Hauptversammlung 2019 nicht hätte verlegt werden müssen und hat auch diesen Antrag der Reich-Gruppe zurückgewiesen (11 W 152/19 (Wx)). Vorstand und Aufsichtsrat haben die den Tagesordnungspunkten zugrunde liegenden Sachverhalte eingehend geprüft. Dabei traten keine Aspekte zu Tage, die den Verdacht rechtfertigen, dass Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung vorgekommen sind; solche haben auch die Gerichte in den bereits betriebenen Verfahren nicht festgestellt.
Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten 8, 11 und 15 sowie der Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten 9, 10, 12-14 vor, zu beschließen, die von der Beteiligungen im Baltikum AG gestellten Beschlussvorschläge abzulehnen.