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IVG Immobil. AG - Hinweis an die Gläubiger nach § 233 Abs. 2 Satz 4 AktG
Der festgestellte Jahresabschluss der IVG Immobilien AG zum 31. Dezember 2016 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 148.772.016,06 aus. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden der ordentlichen Hauptversammlung 2017 vorschlagen, von dem Bilanzgewinn einen Betrag von EUR 500.000,00, entsprechend 4 % des Grundkapitals, zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden. Im Übrigen soll der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die hierbei zu beachtenden Hinweise finden Sie hier.