Antec Solar Energy AG - Anfechtungsklage

Valora Effekten Handel AG

Antec Solar Energy AG - Anfechtungsklage

14.12.2005

ANTEC Solar Energy AG, Frankfurt am Main Gemäß §§ 246 Abs. 4; 249 Abs. 1, Satz 1 iVm: 246 Abs. 4 AktG geben wir bekannt: Vier Aktionäre haben gegen die auf der Hauptversammlung vom 18.10.2005 zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2 gefassten Beschlüsse, nämlich dem Entwurf eines Vertrages mit der HIT International Trading AG bezüglich der Beteiligung an einer gemischten Bar- bzw. Sacheinlage und dem entsprechenden Zeichnungsschein zuzustimmen sowie im Falle der Zustimmung die Satzung entsprechend zu ändern (Umfirmierung, Änderung des Unternehmensgegenstandes), Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsklage erhoben. Die Klagen sind vor dem Landgericht Frankfurt am Main, Kammer für Handelssachen, rechtshängig (Az.: 3-5 O 190/05; 3-5 O 191/05 und 3-5 O 194/05). Ein Aktionär hat gegen die auf der Hauptversammlung vom 18.10.2005 zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2 gefassten Beschlüsse, nämlich dem Entwurf eines Vertrages mit der HIT International Trading AG bezüglich der Beteiligung an einer gemischten Bar- bzw. Sacheinlage und dem entsprechenden Zeichnungsschein zuzustimmen sowie im Falle der Zustimmung die Satzung entsprechend zu ändern (Umfirmierung, Änderung des Unternehmensgegenstandes), Nichtigkeitsklage erhoben. Die Klage ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main, Kammer für Handelssachen, rechtshängig (Az.: 3-5 O 192/05). Alle Klagen wurden zur gemeinsamen Verhandlung unter dem Aktenzeichen 3-5 O 190/05 verbunden. Termin zur mündlichen Verhandlung wurde auf den 21.02.2006, 10.00 Uhr, Raum 337, Gebäude B des Justizgebäudes in der Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main, anberaumt. Frankfurt am Main, im Dezember 2005 Der Vorstand