Insiderinformation gem. Art. 17 MAR / Ad-hoc-Mitteilung - Geschäftsverlauf 1. Halbjahr 2018

Valora Effekten Handel AG

Insiderinformation gem. Art. 17 MAR / Ad-hoc-Mitteilung - Geschäftsverlauf 1. Halbjahr 2018

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Ettlingen (WKN 760 010 / ISIN DE0007600108)

Geschäftsverlauf im 1. Halbjahr 2018, Änderung der Planzahlen

Das Geschäft verlief im ersten Halbjahr durch viele Paketgeschäfte mit 5,4 Mio. EUR (Vj. 2,35 Mio. EUR) weit über Plan, weshalb wir unsere Planzahlen im Umsatz auf 6-8 Mio. EUR anheben.
Unsere Planzahlen im Jahresüberschuss müssen wir leider aufgrund diverser Punkte (siehe unten) auf ein ausgeglichenes Ergebnis reduzieren. Aktuell verzeichnen wir einen ungeprüften Halbjahresverlust in Höhe von rund 68.000 EUR (Vj +57 TEUR).

Die Ursachen hierfür sind folgende:

  1. Die Beratungskosten, insbesondere im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, sind aufgrund der Angriffe der sog. „Reich-Gruppe“ immens gestiegen. Allein die Rechtsberatungskosten belaufen sich im ersten Halbjahr auf rund 80.000 EUR. Zusammen mit den weiteren gestiegenen Nebenkosten der Hauptversammlung sprechen wir von über 100.000 EUR, die direkt den Abwehrmaßnahmen zuzuordnen sind.
  2. Daraus resultiert, dass wir entsprechende Rückstellungen für die HV 2019 (Gj. 2018) bilden müssen, da wir ja von weiteren Angriffen ausgehen. Aktuell ging erneut eine Klage der sog. „Reich Gruppe“ zur Auskunftserteilung nach § 132 AktG ein. Beide Verfahren aus dem Jahr 2017 sind ebenfalls noch anhängig.
  3. Nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) aktivieren wir 50% der stillen Reserven im Handelsbuch. Da sich diese stillen Reserven stichtagsbezogen aufgrund gefallener Kurse um rund 160.000 EUR reduziert haben, müssen wir allein in dieser Position rund 80.000 EUR abschreiben.
  4. Im ersten Halbjahr mussten wir stichtagsbezogen auf Wertpapiere eine Abschreibung in Höhe von rund 85.000 EUR vornehmen, wobei allein aus unserer „Rendite“-Position Freenet AG rund 48.000 EUR stammen.
  5. Die gesamte Überarbeitung nach DSGVO Datenschutz-Grundverordnung, sei es auf unserer Internetpräsenz oder in unserem gesamten Formularwesen, verursacht(e) weitere Kosten.

Fazit: Die Zu-/Abschreibungen der stillen Reserven nach BilMoG sowie die Zu-/Abschreibungen auf unsere Wertpapierbestände sind Momentaufnahmen und naturgemäß nicht planbar. Das grundsätzliche Problem sind die permanenten Kosten zur Abwehr der Angriffe durch die sog. „Reich-Gruppe“. Diese Verfahren ziehen sich über Jahre und werden weiterhin hohe Belastungen verursachen.

Für 2018 planen wir Umsätze im Bereich von 6-8 Mio. EUR und mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis vor eventueller Zuführung zum "Fonds für allgemeine Bankrisiken". Die Anzahl der öffentlichen Kaufangebote über unser Haus, die Wertentwicklung unserer Beteiligungspositionen und die aktuell nicht kalkulierbaren Kosten für die Rechtsberatung werden hierbei eine wichtige Rolle spielen.

Liquiditätsrisiken sind aufgrund der hohen Eigenkapitalfinanzierung für das Geschäftsjahr 2018 nicht erkennbar.

Klaus Helffenstein – Vorstand